Mittwoch, April 27, 2011

GEW: 3.000 Lehrkräfte jährlich Opfer von Gewalt

Frankfurt a.M. – Rund 3.000 Lehrkräfte werden in Deutschland Jahr für Jahr Opfer von Gewalt in der Schule. Darauf hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) heute anlässlich des „Welttages für Arbeits- und Gesundheitsschutz“ am Donnerstag hingewiesen.
„Die Gesundheit der Lehrerinnen und Lehrer zu erhalten, ist eine zentrale Herausforderung“, stellte GEW-Vorstandsmitglied Anne Jenter in Frankfurt a.M. fest.

Laut einer repräsentativen Studie an Hauptschulen und Gymnasien hatten rund vier Prozent der Lehrkräfte während eines Schuljahres physische Gewalt oder die Androhung von Gewalt erlebt. Dazu addiere sich die verbale Gewalt. „Da muss man sich nicht wundern, wenn 30 Prozent der befragten Lehrkräfte in schlechter seelischer Verfassung sind. Sie leiden an den ersten Anzeichen des so genannten Burnout-Syndroms wie Niedergeschlagenheit, Leistungsschwäche, an schweren Erschöpfungszuständen und Gefühlsabstumpfung bis zu Zynismus gegenüber Mitmenschen und dem Beruf“, betonte Jenter.

Sie wies darauf hin, dass die psychischen Belastungen der Lehrkräfte nur in Baden-Württemberg und Bremen flächendeckend erhoben würden. „Das ist ein Armutszeugnis. Gefährdungsbeurteilungen sind seit 15 Jahren gesetzliche Pflicht“, unterstrich die Arbeitsschutzexpertin. Es gebe wissenschaftlich anerkannte Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Belastungen am Arbeitsplatz der Lehrkräfte. Diese würden von den Kultusministerien in Baden-Württemberg und Bremen angeboten. Als „verantwortungslos“ bezeichnete es Jenter, dass Kultusministerien arbeitsschutzrechtliche Aufgaben etwa an Schulleitungen übertrügen, aber nicht die entsprechenden Mittel für Maßnahmen zur Lösung der Probleme bereit stellen.

„Schulen brauchen ein breit gefächertes, vielseitiges Unterstützungssystem, das Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anbietet“, sagte Jenter. „Sie benötigen Fachkräfte nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, die einen gesundheitsfördernden Schulentwicklungsprozess professionell moderieren. Dazu gehören gute Zusammenarbeit im Kollegium, mitarbeiterorientierter Führungsstil, gemeinsame pädagogische Vorstellungen, guter Informationsfluss, gegenseitige Anerkennung und Wertschätzung sowie Fortbildungsveranstaltungen.“

Info: An der Untersuchung von Professor Joachim Bauer von der Uni Freiburg haben knapp 1.000 Lehrkräfte, die an Hauptschulen und Gymnasien unterrichten, teilgenommen.

In Baden-Württemberg und Bremen haben alle Lehrkräfte auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, den COPSOQ-FFAS-Fragebogen online zu bearbeiten (Dauer ca. 25 Minuten). Direkt nach der Beantwortung des Fragebogens erhält die Lehrkraft online eine individuelle Auswertung der persönlichen Belastungssituation. Die unabhängige, wissenschaftliche Freiburger Forschungsstelle für Arbeits- und Sozialmedizin (FFAS) wertet die Daten anonymisiert aus. Schulleitung und Personalrat einer Schule erhalten eine Auswertung für die gesamte Einrichtung, wenn sich mindestens fünf Lehrkräfte beteiligen. Jede Lehrkraft hat somit eine individuelle Einschätzung der Belastungssituation und kann ggf. entsprechend reagieren. Entscheidend ist, dass sich die Schule als Gesamtorganisation mit ihrer spezifischen Belastungssituation auseinandersetzt und darauf verständigt, welche Probleme zuerst und wie angegangen werden.

Mittwoch, März 11, 2009

Amoklauf von Winnenden: 17 Tote. Und die Ursachen.

Der 17-jährige Tim K. kam mit schwarzer Militärkleidung in den Klassenraum. Zunächst hielt man es für einen Scherz, dann schoss er acht Schülerinnen, drei Lehrerinnen und einen Schüler tot. Das Morden ging auf der Flucht weiter, bis er selbst zu Tode kam. Krisen-Hotline für die Hinterbliebenen.
Er sei unauffällig und freundlich gewesen, Tatwaffe und Munition aus dem Elternhaus, und wieder herrscht Ratlosigkeit, werden Nachahmungstaten befürchtet, denn gestern wurde über einen Amoklauf in Alabama mit 10 Toten berichtet.
Wieder herrscht Ratlosigkeit, die Tagesschau interviewt die Kriminologin Britta Bannenberg, die Tathintergründe von Amokläufern erforscht hat. Altbekanntes wird wiedergekäut: der Jugendliche, der sich zurückgezogen habe, der sich von Rächer-Figuren in Film und Spiel faszinieren lasse, der die Gesellschaft für sein Versagen verantwortlich mache, ...

Die oft vermutete "Perspektivlosigkeit" scheidet endlich mal aus, denn Papa ist Unternehmer und der Täter wieder ein Spross aus ansehnlichem Eigenheim, oder war Papa vielleicht doch zu unzufrieden mit dem Realschulabschluss des Sohnes? Bleibt zu klären, aber was kommt heraus?

Amokläufer stets männlich mit stets legalem Waffenbesitz

Es gibt auch für Amokläufe kein einheitliches Täterprofil, doch immerhin sind sie allesamt männlich, und es gibt einheitliche Tatvoraussetzungen, denn wieder einmal kamen "legale Waffen" zum Einsatz. Das sollte allmählich für amokläuferische Jugendliche als typisch begriffen werden, weil eben zum "zurückhaltenden" Wesen, wie es schon mehrfach geschildert wurde, keine kriminelle Waffenbeschaffung passt. Kriminelle Waffenbeschafftung passt hingegen viel eher zu sogenannten Schulstörern, zu unfriedlichen "Schulhof-Terroristen", die zwar zu Mördern werden können, aber nicht zu Amokläufern.
Also kommt man nicht umhin, die Auflagen für privaten Waffenbesitz zu verschärfen, z.B. "Wenn Kinder im Haus sind, dann ..." - Und es müsste in den Schulen die erhöhte Gewalt von Männern thematisiert werden.

Amokläufer und das Motiv der sexuellen Frustration

Und noch etwas fällt in diesem Fall stärker auf, wenn es nicht nur Zufall war, dass so viele Frauen erschossen wurden. Was findet sich auf seinem Computer und lässt Rückschlüsse auf seine Phantasien nebst Frustrationen zu? Ein sexuell frustrierter Jugendlicher? Das Thema der sexuellen Frustration ist noch immer unliebsam, obwohl die Medien, die Mode und die Werbung den sechsten Sinn so sehr und schräg in Anspruch nehmen.

"Sex sells", aber nicht jeder kann es sich leisten oder bekommt es geschenkt. Auch das muss in den Schulen thematisiert werden, so sehr sich insbesondere verklemmte Eltern damit schwer tun bzw. aufklärenden Lehrern Schwierigkeiten bereiten. Jugendliche müssen lernen, mit sexuellen Frustrationen klarzukommen, denn für die glückliche Liebe gibt es nun mal keine Garantie, obwohl sie die sicherste Garantie gegen Amokläufe wäre.

-msr- >> Diskussion

Samstag, Dezember 20, 2008

Ethik als Pflicht- oder Wahlfach?

Prominente und mehr als 100.000 Unterschriften machen mit dem Slogan "freie Wahl" Stimmung dafür, dass unsere Kinder in den staatlichen Schulen nicht mehr im Unterrichtsfach Ethik geeint, sondern konfessionell getrennt unterrichtet werden, als sei solcher Teilung in der Gesellschaft nicht genügend und die staatlichen Schulen nicht besonders gefordert, die Gemeinsamkeit der Grundwerte zu lehren anstatt das Fundament zu brechen, zu dem jede Religion und Ideologie beizutragen hat oder aber versagt. Das Pflichtfach Ethik sei "Bevormundung", diffamiert die Kampagne die Ehtik und den Unterricht in Berlin.

An alle Christen, Juden und Muslime:
Gemeinsames geht nicht besser, indem man Gemeinsames trennt. Wenn es den Himmel gibt, in dem ein vollkommenes und friedliches Plätzchen wäre, dann verdient es sich weniger, wenn Euch auf Erden nichts Besseres einfällt, als gegen sogar solche Einheit zu streiten, wo sie mühelos möglich und Verpflichtung wäre. Wer redet da nicht alles über Integrationsprobleme und treibt dann Desintegration? Wer Kinder unterrichtet, aber das Wissen um die gemeinsamen Grundwerte nicht, der soll sich nicht "wundern", wenn sich das Wissen gegeneinander richtet.
Wer religiös ist, sollte mal wieder das Gegenteil von dem tun, was die religiösen Führer und "Promis" empfehlen: die Gemeinschaft fördern, die den Kindern spontan ist und allein durch das Versagen der Erwachsenen aufgelöst wird.

-markus s. rabanus- >> Diskussion

Donnerstag, September 18, 2008

Verwaltungsgericht Halle: Regelungen zur Schullaufbahn-Empfehlung in Sachsen-Anhalt sind verfassungswidrig

Halle (Saale) (Deutschland), 18.09.2008 – Das Verwaltungsgericht Halle hat die Regelungen zur Schullaufbahn-Empfehlung in Sachsen-Anhalt gerügt. Die Richter kamen zu der Auffassung, die geltenden Regelungen seien verfassungswidrig.

Hintergrund der Einstufung der Regelungen durch das Gericht war der Fall eines Jungen, dessen Eltern geklagt hatten, weil ihm der Zugang zum Gymnasium wegen der Note drei in Mathematik verwehrt worden war. Einen darauf folgenden Eignungstest hatte der Schüler zwar im schriftlichen Teil, aber nicht im mündlichen Teil bestanden.

Das Kultusministerium hatte eine Verordnung herausgegeben, dass nur solchen Schülern der Besuch eines Gymnasiums empfohlen werden solle, die in Deutsch, Mathematik, Sachkunde und Englisch mindestens die Note zwei haben. Das Gericht begründete seine Einschätzung damit, dass die Kriterien für einen Besuch des Gymnasiums vom Landtag beschlossen werden müssten. Das Kultusministerium alleine habe keine Entscheidungsbefugnis. Außerdem führten, so das Gericht, diese Voraussetzungen zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Auslese der Gymnasialschüler durch den Staat.

In einem Eilverfahren hat das Gericht entschieden, dass der Schüler trotz fehlender Empfehlung ein Gymnasium besuchen darf. Das endgültige Urteil zum Klageverfahren der Eltern steht noch aus. Das Kultusministerium schloss auch Rechtsmittel gegen den Beschluss nicht aus.

Kultus-Staatssekretär Winfried Willems äußerte sich gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“, er könne nicht erkennen, dass das Land den Besuch des Gymnasiums unzulässig erschwere. Der Landesphilologenverband reagierte mit Unverständnis auf den Gerichtsentscheid. „Das ist ein Unsinn, der an der Schulwirklichkeit vorbeigeht“, sagte der Vorsitzende Jürgen Mannke. Die Empfehlungen seien wichtig, um geeignete Schüler für die Gymnasien auszuwählen. Wenn jeder Schüler zu der Schulform wechseln könne, werde das Abitur abgewertet.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft begrüßte hingegen den Beschluss. Dazu sagte Landeschef Thomas Lippmann, das sei jetzt der richtige Anlass, mit dem untauglichen Auswahlverfahren Schluss zu machen. +wikinews+

Samstag, Februar 02, 2008

LG Köln: Lehrer dürfen im Internet benotet werden

wikinews - Köln (Deutschland), 31.01.2008 – Erneut hat ein Gericht die Benotung von Lehrern im Internet für rechtmäßig erklärt.
Das Landgericht Köln teilte am Mittwoch in einer Erklärung der Presse gegenüber mit, dass es das Recht auf die freie Meinungsäußerung höher werte als das Persönlichkeitsrecht. In diesem Fall hatte eine Gymnasiallehrerin geklagt. Allerdings ist die Entscheidung nicht endgültig. Die Anwälte der klagenden Lehrerin, aber auch Berufsverbände haben angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung zu erwirken.
Seit Monaten wird kontrovers über die Website „spickmich.de“ diskutiert. Dort wird es Schülern ermöglicht, ihre eigenen Lehrer zu bewerten. Zwar können die Seiten nur durch angemeldete Nutzer eingesehen werden, allerdings ist es mit ein wenig Fantasie jedem möglich, die Lehrerbeurteilungen zu lesen. Dies nehmen zahlreiche – meist schlecht bewertete – Lehrer zum Anlass, gegen diese Seite vorzugehen. Viele Lehrer fürchten um Ansehensverlust, aber sie sehen bei schlechten Benotungen auch Konsequenzen für ihre angestrebte Karriere.

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Montag, Januar 14, 2008

Kopfnoten im Schulzeugnis?

Schavan verteidigt Kopfnoten, Schüler organisieren Protestdemonstration

aus Wikinews: 13.01.2008 – Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) äußerte sich unterstützend zu Kopfnoten. „Kopfnoten sind Ausdruck dafür, dass in der Schule nicht nur Bildung, sondern auch Erziehung eine Rolle spielt“, sagte die Ministerin dem Kölner Stadt-Anzeiger. Sie habe als Kultusministerin von Baden-Württemberg darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, dass besonderes ehrenamtliches Engagement innerhalb und außerhalb der Schule im Zeugnis gewürdigt werden könne. Baden-Württemberg sei das einzige Bundesland, das Kopfnoten nie abgeschafft habe.
Die Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW (VBE NRW), meldete, dass viele Lehrerinnen und Lehrer es für schwierig bis unmöglich hielten, das Arbeits- und Sozialverhalten von Kindern und Jugendlichen in Notenform zu beurteilen. Der Vorsitzende, Udo Beckmann, äußerte sich: „Die Landesregierung sollte sich mit dieser Kritik aus der Praxis auseinandersetzen und nicht einfach stur bei der einmal gefällten Entscheidung bleiben. Schließlich sind es die Lehrerinnen und Lehrer, die tagtäglich mit Kindern umgehen.“

Kopfnoten haben auch die Kritik der Oppositionsparteien SPD und Grüne im Landtag NRW herausgefordert. Nach Berechnungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft müssen die Lehrer etwa zwei Millionen Arbeitsstunden pro Jahr für die Kopfnoten aufwenden.

Die LandesschülerInnenvertretung NRW rief aus Protest gegen die Kopfnoten zu einer zentralen Schülerdemonstration am 19. Januar in Düsseldorf auf. Die LandesschülerInnenvertretung kritisiert, dass Kopfnoten nicht den sozialen Umgang der SchülerInnen miteinander wiedergäben, keine nette Umgangsform seien und Schüler motivieren würden, sich zu verstellen. Außerdem seien Kopfnoten wegen des Arbeitsaufwandes nicht praktikabel und als Feedback sogar kontraproduktiv. Feedback müsse situativ erfolgen und nicht ein halbes Jahr später auf dem Zeugnis durch eine Zahl ausgedrückt werden. Die LandesschülerInnenvertretung fordert statt Kopfnoten die reguläre Einführung von Klassenstunden, um auf die persönlichen und gruppendynamischen Probleme der SchülerInnen einzugehen und diese gemeinsam zu lösen.

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Donnerstag, August 03, 2006

Rechtschreibreform endgültig in Kraft getreten

Berlin (Deutschland), 03.08.2006 – Seit dem 1. August ist eine einheitliche Regelung für die deutsche Rechtschreibung in Kraft getreten. Diese Regelung stellt einen Kompromiss dar, um einen jahrelangen öffentlichen Streit zu beenden. Sie wurde im März 2006 von den Kultusministern der Bundesländer beschlossen. In der erneuten Änderung, die vom Rat für deutsche Rechtschreibung erarbeitet wurde, werden entgegen der ersten Reform 1996 wieder mehr Worte zusammengeschrieben, feststehende Begriffe wie „Runder Tisch“ oder „Große Koalition“ werden außerdem wieder einheitlich groß geschrieben. Das „Du“ als Anredepronomen in Briefen darf auch wieder groß geschrieben werden.

Bei den „1. Wiener Gesprächen“ im Jahr 1986 wurde grundsätzliches Einvernehmen darüber erzielt, dass eine im Jahr 1901 in Berlin erreichte einheitliche Regelung der deutschen Rechtschreibung den aktuellen Erfordernissen anzupassen sei. Zu kompliziert gewordene Regeln sollten vereinfacht werden. Am 1. Juli 1996 wurde schließlich eine Erklärung zur Rechtschreibreform unterzeichnet. Deutschland, Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und die Länder mit deutschsprachiger Minderheit unterzeichneten den Vertrag, der auf einem Vorschlag einer Expertenkommission beruhte. Am 17. Dezember 2004 konstituierte sich in Mannheim der Rat für deutsche Rechtschreibung. Dieser sprach sich am 8. April 2005 dafür aus, die Rechtschreibreform teilweise rückgängig zu machen. Während die unstrittigen Teile der Rechtschreibregeln bereits am 1. August 2005 in Kraft traten, stimmten die deutschen Ministerpräsidenten und das österreichische Bildungsministerium am 30. März 2006 den Änderungsvorschlägen des Rates vom 27. Februar 2006 zu. Damit konnten die Neuregelungen zum 1. August 2006 in Kraft treten.

Die Widerstände gegen die Rechtschreibreform waren erheblich. So gab es unter anderem eine Verfassungsbeschwerde, die erfolglos blieb, in Schleswig-Holstein wurde sogar ein Volksentscheid durchgeführt. Alles begann aber mit einer Erklärung von 100 Schriftstellern und Wissenschaftlern. Diese sprachen sich am 6. Oktober 1996 für einen Stopp der Reform aus. Am 14. Juli 1998 teilte das Bundesverfasssungsgericht mit, dass die Verfassungsbeschwerde abgelehnt sei. Unter anderem begründete es die Entscheidung damit, dass die Grundrechte von Eltern und Schülern durch diese Neuregelung nicht verletzt würden.

Der Volksentscheid in Schleswig-Holstein wurde am 27. September 1998 durchgeführt. Darin wurden die neuen Rechtschreibregeln mit folgendem Wortlaut abgelehnt: „In den Schulen wird die allgemein übliche Rechtschreibung unterrichtet. Als allgemein üblich gilt die Rechtschreibung, wie sie in der Bevölkerung seit langem anerkannt ist und in der Mehrzahl der lieferbaren Bücher verwendet wird.“ Von 1.570.720 gültigen Stimmen stimmten 885.511 für die Formulierung. Dessen ungeachtet beschloss der Kieler Landtag am 17. September 1999 die Einführung der Rechtschreibreform für Schleswig-Holstein.

Einige Printmedien entschlossen sich nach Einführung der Rechtschreibreform am 1. August 1995 in Schulen und Behörden zu einem Boykott. Den Anfang machte die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 1. August 2000. Auch die im Axel-Springer-Verlag erscheinenden Printmedien gehörten seit der wieder aufgeflammten Diskussion über die deutsche Rechtschreibung zu denjenigen, die konsequent an der alten Schreibung festhielten beziehungsweise zu ihr zurückkehrten.

Die meisten Zeitschriften- und Zeitungsverlage haben die Neuregelungen zum 1. August 2006 umgesetzt. Nach dem nun gefassten Beschluss der Kultusministerkonferenz, die veränderten Regeln der Rechtschreibung zum 1. August 2006 umzusetzen, hat nun auch das Verlagshaus Springer seine Medien auf die neue Schreibung umgestellt. Dabei will man den Empfehlungen des Duden aus seiner aktuellen 24. Auflage folgen und auf diese Weise zu einer einheitlichen Schreibung in Deutschland beitragen. Diese Entscheidung bildet auch den Hintergrund für eine qualitativ neue Stufe der Zusammenarbeit mit dem Duden-Verlag, die die Form einer so genannten Technologie-Partnerschaft annehmen soll. Dabei geht es um die Entwicklung von Softwarehilfen des Dudenverlages zur Rechtschreibprüfung und ihre Einbindung in die Software des Springer-Verlages.

Nachdem die Leitung des Magazins Der Spiegel die Rückkehr zur gemäßigten Reformschreibung des Duden bekannt gegeben hat, ist nun nur noch einer der letzten großen Zeitungsverlage übrig, der sich auch durch die jetzt vereinbarten Neuerungen der neuen-alten Rechtschreibreform nicht beeindrucken lässt, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Die Herausgeber des Blattes zeigten sich enttäuscht über den neuen Beschluss der Kultusministerkonferenz. Seit dem Jahr 2000 schrieb die „FAZ“ wieder in alter Schreibung. Ein Sprecher des Blattes kündigte an, man werde zunächst die vorliegenden Wörterbücher vergleichen, bevor man zu einer Entscheidung über die künftige Schreibung komme. Herausgeber Günther Nonnenmacher beschrieb sein Dilemma mit den Worten: Entweder „resignierend den Verfall kultureller Werte hinnehmen“ oder „einen letzten heroischen Widerstandsakt leisten“.

Wie „Die Zeit“ in ihrer Internetausgabe vom 1. August 2006 mitteilte, sind die neuen Regelungen nur für Schulen und Behörden verbindlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 14. Juli 1998 festgelegt, dass sich einzelne Bürger (außerhalb von Schulen) nicht an die Regeln halten müssen: „Sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben.“ Für die Schulen in Deutschland gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, in der Fehler von den Lehrern zwar angestrichen, aber nicht gewertet werden. In Österreich ist eine zweijährige Übergangsfrist an Schulen vorgesehen.

Aus Protest gegen die Rechtschreibreform wurde von der Zeitschrift „Deutsche Sprachwelt“ ein Internetdenkmal für die Urheber der deutschen Rechtschreibreform errichtet. Auf der Internetseite werden kritische Fragen, aber auch charakteristische Zitate der Hauptverantwortlichen der Reform präsentiert. Der Chefredakteur der Zeitschrift, Thomas Paulwitz, erklärte: „Wir möchten mit diesem Denkmal die historischen Leistungen der Reformer würdigen. Möge ihr Werk nie vergessen werden und kommenden Generationen zur Mahnung gereichen.“ Paulwitz will mit dem „Mahnmal“ nicht die deutsche Rechtschreibung zu Grabe tragen, sondern er geht davon aus, dass „schrittweise“ „zu den bewährten Schreibweisen“ zurückgekehrt werde. +wikinews+

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