Bei den „1. Wiener Gesprächen“ im Jahr 1986 wurde grundsätzliches Einvernehmen darüber erzielt, dass eine im Jahr 1901 in Berlin erreichte einheitliche Regelung der deutschen Rechtschreibung den aktuellen Erfordernissen anzupassen sei. Zu kompliziert gewordene Regeln sollten vereinfacht werden. Am 1. Juli 1996 wurde schließlich eine Erklärung zur Rechtschreibreform unterzeichnet. Deutschland, Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und die Länder mit deutschsprachiger Minderheit unterzeichneten den Vertrag, der auf einem Vorschlag einer Expertenkommission beruhte. Am 17. Dezember 2004 konstituierte sich in Mannheim der Rat für deutsche Rechtschreibung. Dieser sprach sich am 8. April 2005 dafür aus, die Rechtschreibreform teilweise rückgängig zu machen. Während die unstrittigen Teile der Rechtschreibregeln bereits am 1. August 2005 in Kraft traten, stimmten die deutschen Ministerpräsidenten und das österreichische Bildungsministerium am 30. März 2006 den Änderungsvorschlägen des Rates vom 27. Februar 2006 zu. Damit konnten die Neuregelungen zum 1. August 2006 in Kraft treten.
Die Widerstände gegen die Rechtschreibreform waren erheblich. So gab es unter anderem eine Verfassungsbeschwerde, die erfolglos blieb, in Schleswig-Holstein wurde sogar ein Volksentscheid durchgeführt. Alles begann aber mit einer Erklärung von 100 Schriftstellern und Wissenschaftlern. Diese sprachen sich am 6. Oktober 1996 für einen Stopp der Reform aus. Am 14. Juli 1998 teilte das Bundesverfasssungsgericht mit, dass die Verfassungsbeschwerde abgelehnt sei. Unter anderem begründete es die Entscheidung damit, dass die Grundrechte von Eltern und Schülern durch diese Neuregelung nicht verletzt würden.
Der Volksentscheid in Schleswig-Holstein wurde am 27. September 1998 durchgeführt. Darin wurden die neuen Rechtschreibregeln mit folgendem Wortlaut abgelehnt: „In den Schulen wird die allgemein übliche Rechtschreibung unterrichtet. Als allgemein üblich gilt die Rechtschreibung, wie sie in der Bevölkerung seit langem anerkannt ist und in der Mehrzahl der lieferbaren Bücher verwendet wird.“ Von 1.570.720 gültigen Stimmen stimmten 885.511 für die Formulierung. Dessen ungeachtet beschloss der Kieler Landtag am 17. September 1999 die Einführung der Rechtschreibreform für Schleswig-Holstein.
Einige Printmedien entschlossen sich nach Einführung der Rechtschreibreform am 1. August 1995 in Schulen und Behörden zu einem Boykott. Den Anfang machte die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 1. August 2000. Auch die im Axel-Springer-Verlag erscheinenden Printmedien gehörten seit der wieder aufgeflammten Diskussion über die deutsche Rechtschreibung zu denjenigen, die konsequent an der alten Schreibung festhielten beziehungsweise zu ihr zurückkehrten.
Die meisten Zeitschriften- und Zeitungsverlage haben die Neuregelungen zum 1. August 2006 umgesetzt. Nach dem nun gefassten Beschluss der Kultusministerkonferenz, die veränderten Regeln der Rechtschreibung zum 1. August 2006 umzusetzen, hat nun auch das Verlagshaus Springer seine Medien auf die neue Schreibung umgestellt. Dabei will man den Empfehlungen des Duden aus seiner aktuellen 24. Auflage folgen und auf diese Weise zu einer einheitlichen Schreibung in Deutschland beitragen. Diese Entscheidung bildet auch den Hintergrund für eine qualitativ neue Stufe der Zusammenarbeit mit dem Duden-Verlag, die die Form einer so genannten Technologie-Partnerschaft annehmen soll. Dabei geht es um die Entwicklung von Softwarehilfen des Dudenverlages zur Rechtschreibprüfung und ihre Einbindung in die Software des Springer-Verlages.
Nachdem die Leitung des Magazins Der Spiegel die Rückkehr zur gemäßigten Reformschreibung des Duden bekannt gegeben hat, ist nun nur noch einer der letzten großen Zeitungsverlage übrig, der sich auch durch die jetzt vereinbarten Neuerungen der neuen-alten Rechtschreibreform nicht beeindrucken lässt, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Die Herausgeber des Blattes zeigten sich enttäuscht über den neuen Beschluss der Kultusministerkonferenz. Seit dem Jahr 2000 schrieb die „FAZ“ wieder in alter Schreibung. Ein Sprecher des Blattes kündigte an, man werde zunächst die vorliegenden Wörterbücher vergleichen, bevor man zu einer Entscheidung über die künftige Schreibung komme. Herausgeber Günther Nonnenmacher beschrieb sein Dilemma mit den Worten: Entweder „resignierend den Verfall kultureller Werte hinnehmen“ oder „einen letzten heroischen Widerstandsakt leisten“.
Wie „Die Zeit“ in ihrer Internetausgabe vom 1. August 2006 mitteilte, sind die neuen Regelungen nur für Schulen und Behörden verbindlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 14. Juli 1998 festgelegt, dass sich einzelne Bürger (außerhalb von Schulen) nicht an die Regeln halten müssen: „Sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben.“ Für die Schulen in Deutschland gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, in der Fehler von den Lehrern zwar angestrichen, aber nicht gewertet werden. In Österreich ist eine zweijährige Übergangsfrist an Schulen vorgesehen.
Aus Protest gegen die Rechtschreibreform wurde von der Zeitschrift „Deutsche Sprachwelt“ ein Internetdenkmal für die Urheber der deutschen Rechtschreibreform errichtet. Auf der Internetseite werden kritische Fragen, aber auch charakteristische Zitate der Hauptverantwortlichen der Reform präsentiert. Der Chefredakteur der Zeitschrift, Thomas Paulwitz, erklärte: „Wir möchten mit diesem Denkmal die historischen Leistungen der Reformer würdigen. Möge ihr Werk nie vergessen werden und kommenden Generationen zur Mahnung gereichen.“ Paulwitz will mit dem „Mahnmal“ nicht die deutsche Rechtschreibung zu Grabe tragen, sondern er geht davon aus, dass „schrittweise“ „zu den bewährten Schreibweisen“ zurückgekehrt werde. +wikinews+